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Urlaubskonto & Verfall

Stand:

Zeitcockpit führt für jede Person ein Urlaubskonto: Es zählt den aufgelaufenen Anspruch und zieht die genommenen Urlaubstage ab. Das Ergebnis ist der Resturlaub.

Anspruch und Resturlaub

Der Jahresanspruch ergibt sich aus den Urlaubstage/Jahr des Vertrags. Der Resturlaub ist der seit Eintritt aufgelaufene Anspruch minus der bereits verbrauchten Urlaubstage. Verbraucht wird nur die Art Urlaub — Krankheit, Fortbildung und Elternzeit zählen nicht gegen den Anspruch.

Für den Verbrauch zählen nur genehmigte Urlaubstage. Beantragte, noch nicht entschiedene Tage weist Zeitcockpit separat als „ausstehend" aus, damit du nicht versehentlich doppelt planst.

Anteiliges Eintrittsjahr

Trittst du unterjährig ein, wird der Anspruch im Eintrittsjahr anteilig berechnet: Wer erst zur Jahresmitte anfängt, bekommt entsprechend rund die Hälfte des vollen Jahresanspruchs. Ab dem Folgejahr gilt der volle Jahresanspruch. Endet ein Vertrag (Feld Austritt), wird das Austrittsjahr spiegelbildlich anteilig gekappt.

Übernahme aus dem Altsystem

Kommt jemand mit vorhandenem Resturlaub aus einem anderen System, trägst du beim Vertrag unter Übernahme aus Altsystem die Resturlaub-Übernahme (Tage) ein. Dieser Wert wird beim Anspruch berücksichtigt.

Optionaler Verfall

Standardmäßig verfällt nichts — der gesamte Resturlaub wird ins nächste Jahr übertragen. Möchtest du einen Verfall, aktivierst du ihn in den Organisationseinstellungen im Abschnitt Resturlaub-Verfall:

  • Übertragener Resturlaub verfällt einschalten.
  • Tag und Monat des Stichtags festlegen (z. B. 31. März).

Zum Stichtag verfällt dann der nicht genommene, übertragene Resturlaub aus dem Vorjahr. Zeitcockpit rechnet dabei nach dem FIFO-Prinzip: Urlaub, den du vor dem Stichtag antrittst, zehrt zuerst vom alten Übertrag. Eine Urlaubsschuld (negativer Übertrag) verfällt nie.

Steht ein Verfall bevor, warnt Zeitcockpit rechtzeitig — im eigenen Urlaubskonto mit einem Hinweis, wie viele Tage wann verfallen, und optional per E-Mail (siehe Mail-Benachrichtigungen). In den Berichten siehst du je Mitarbeiter Anspruch, Resturlaub und bald verfallende Tage.

Wie es weitergeht

Wie Urlaub beantragt und entschieden wird, steht unter Urlaub und Abwesenheiten beantragen und Anträge genehmigen und ablehnen.